NIS-2 Verordnung: Was Sie wissen müssen

NIS-2-Richtlinie

Die steigende Abhängigkeit von digitalen Technologien macht Cybersicherheit zu einer zentralen Herausforderung für Unternehmen. Mit der NIS-2-Richtlinie setzt die EU neue Standards, um kritische Infrastrukturen und digitale Dienste widerstandsfähiger gegen Cyberbedrohungen zu machen.

Was ist die NIS-2-Richtlinie?

Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) ist eine Überarbeitung und Erweiterung der ursprünglichen NIS-Richtlinie von 2016. Ziel ist es, die Cybersicherheit in Europa zu verbessern, indem Unternehmen, die wesentliche und wichtige Dienste erbringen, strengere Sicherheits- und Meldepflichten auferlegt werden.

Die Kernziele der NIS-2-Richtlinie:

  • Verbesserung der Cybersicherheitsstandards in wichtigen Branchen.
  • Förderung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den EU-Mitgliedsstaaten.
  • Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe und andere IT-Bedrohungen.

Wichtige Eckpunkte der NIS-2-Richtlinie

  1. Erweiterter Anwendungsbereich: Die Richtlinie umfasst eine breitere Palette von Sektoren und Unternehmen, die als kritisch für die Gesellschaft gelten.
  2. Erhöhte Sicherheitsanforderungen: Unternehmen müssen proaktive Maßnahmen zur Identifikation, Bewertung und Minderung von Risiken ergreifen.
  3. Verpflichtung zur Meldung von Vorfällen: Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb enger Fristen an die zuständigen Behörden gemeldet werden.
  4. Strenge Durchsetzung: Verstöße gegen die Vorgaben der NIS-2 können hohe Bußgelder und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wer ist von der NIS-2-Richtlinie betroffen?

Die NIS-2-Richtlinie betrifft eine Vielzahl von Unternehmen und Organisationen in kritischen Bereichen, darunter:

  • Energieversorgung, Wasserwirtschaft und Gesundheitswesen.
  • Verkehr und Logistik.
  • Finanzdienstleister und öffentliche Verwaltung.
  • Anbieter digitaler Infrastruktur wie Cloud-Dienste und Rechenzentren.


Auch kleinere und mittelständische Unternehmen, die in kritischen Sektoren tätig sind, können von der NIS-2-Richtlinie erfasst werden. Es ist daher entscheidend, dass betroffene Organisationen frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um die Anforderungen zu erfüllen und mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Inhaltsverzeichnis

Weiterführende Informationen

Häufig gestellte Fragen zur Nis-2-Richtlinie

Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) legt EU-weite Standards fest, um kritische Infrastrukturen und digitale Dienste gegen Cyberangriffe zu schützen.

Die Richtlinie betrifft Unternehmen aus kritischen Sektoren wie Energie, Gesundheitswesen, Verkehr, Finanzdienstleistungen und digitale Infrastruktur.

Unternehmen müssen Cybersicherheitsmaßnahmen implementieren, Vorfälle melden und bei Verstößen mit Sanktionen rechnen.

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