Die steigende Abhängigkeit von digitalen Technologien macht Cybersicherheit zu einer zentralen Herausforderung für Unternehmen. Mit der NIS-2-Richtlinie setzt die EU neue Standards, um kritische Infrastrukturen und digitale Dienste widerstandsfähiger gegen Cyberbedrohungen zu machen.
Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) ist eine Überarbeitung und Erweiterung der ursprünglichen NIS-Richtlinie von 2016. Ziel ist es, die Cybersicherheit in Europa zu verbessern, indem Unternehmen, die wesentliche und wichtige Dienste erbringen, strengere Sicherheits- und Meldepflichten auferlegt werden.
Die NIS-2-Richtlinie betrifft eine Vielzahl von Unternehmen und Organisationen in kritischen Bereichen, darunter:
Auch kleinere und mittelständische Unternehmen, die in kritischen Sektoren tätig sind, können von der NIS-2-Richtlinie erfasst werden. Es ist daher entscheidend, dass betroffene Organisationen frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um die Anforderungen zu erfüllen und mögliche Sanktionen zu vermeiden.
Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) legt EU-weite Standards fest, um kritische Infrastrukturen und digitale Dienste gegen Cyberangriffe zu schützen.
Die Richtlinie betrifft Unternehmen aus kritischen Sektoren wie Energie, Gesundheitswesen, Verkehr, Finanzdienstleistungen und digitale Infrastruktur.
Unternehmen müssen Cybersicherheitsmaßnahmen implementieren, Vorfälle melden und bei Verstößen mit Sanktionen rechnen.
Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich, um Ihr Unternehmen vor Abmahnungen zu schützen.
© Copyright 2025 Dora Protect GmbH. All rights reserved.